Graureiher kratz sich

Kanton Graubünden stoppt illegale Graureiherabschüsse 5 Jahre nach Bundesgerichtsurteil

10.10.2021

Im Jahr 2017 stellten Ornithologen anhand der Eidgenössischen Jagdstatistik fest, dass das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) regelmässig Abschüsse des geschützten Graureihers ausführte, die seit einem Bundesgerichtsurteil von 2015 illegal waren. Und dies in einem Ausmass, das schweizweit einmalig war. Die Empörung bei Ornithologen und Umweltverbänden im Kanton war entsprechend gross, da sich das Amt über ein Bundesgerichtsurteil hinwegsetzte, von dem es nachweislich Kenntnis hatte und auch über die Umsetzung sehr genau Bescheid wusste.

Auch eine Aussprache 2017 der ornithologischen Vereine, Bündner Vogelschutz (heute BirdLife Graubünden), BirdLife Schweiz, WWF GR und pro natura GR mit dem AJF, führte zu keinem Ergebnis. Obwohl den Vertretern des Amtes (Georg Brosi und Hannes Jenny) die Rechtslage gemäss eigenen Angaben klar war, machten sie keine Zusagen, dass die Abschüsse in Zukunft gestoppt- oder dem Gesetz angepasst würden. Im Januar 2018 machte dann aber Hannes Jenny an einer ornithologischen Tagung die Aussage, dass bis Ende Juni das Amt ein neues Konzept erarbeiten würde, das den Umgang des Kantons mit fischfressenden Vögeln regeln und den Vorgaben des Bundesgerichtsurteil von 2015 angepasst würde.   

Danach passierte seitens des AJF bis Ende 2019 nichts mehr, im Gegenteil. Entgegen der gemachten Zusicherungen wurden vom AJF weitere Graureiherabschüsse ausgeführt. Es waren nun nicht mehr 21 wie 2015 oder sogar 49 wie 2016, aber doch weiter zwischen 8 bis 10 geschützte Reiher pro Jahr und das auch weiterhin ohne eine Begründung oder beschwerdefähige Verfügung an BirdLife GR zuzustellen, wie es nach dem Bundesgerichtsurteil von 2015 zwingend vorgegeben wäre.

Daher platzierte Beat Deplazes (SP) im Grossen Rat GR im Dezember 2019 eine Anfrage, betreffend Abschüsse von geschützten Graureihern in Graubünden. Seit 2015 bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Kanton nun 88 Graureiher illegal abgeschossen und von einer Anpassung an die schweizerische Rechtslage schien das AJF weiterhin nichts wissen zu wollen.

In der Antwort von Regierungsrat Rathgeb vom 26. Februar 2020 im Grossen Rat stellte sich heraus, dass auch in der vergangenen Periode nochmals 8 Graureiher geschossen worden waren.

Gleichzeitig sicherte aber Regierungsrat Christian Rathgeb in seiner Antwort zu:


«Der Kanton ist selbstverständlich nicht nur bereit, sondern sieht sich in der Pflicht, Entscheide im Anwendungsbereich des JSG betreffend fischfressende Vögel künftig nach den Vorgaben und Empfehlungen des BAFU zu verfügen und den beschwerdeberechtigten Organisationen, inkl. dem Schweizerischen Vogelschutz, zu eröffnen.»

Mit 5 Jahren Verspätung und 96 illegal getöteten Graureihern ist das Bundesgerichtsurteil von 2015 nun auch in Graubünden angekommen. Die Jagdstatistik der letzten Periode weist keine Graureiherabschüsse mehr aus. BirdLife dankt allen Beteiligten und den Organisationen WWF und pro natura für ihren Einsatz, der nun endlich eine Richtungsänderung beim Kanton bewirkte!